Der Betrieb von Thermoölheizungen

1. Bediener von Thermoölöfen müssen in den Kenntnissen über Thermoölöfen geschult und von den örtlichen Kesselsicherheitsaufsichtsbehörden geprüft und zertifiziert werden.

2. Das Werk muss die Betriebsvorschriften für den Elektroheizölofen erlassen. Die Betriebsvorschriften müssen die Betriebsmethoden und die zu beachtenden Punkte wie Starten, Betrieb, Stoppen und Notabschaltung des Elektroheizölofens enthalten. Die Bediener müssen gemäß den Betriebsvorschriften arbeiten.

3. Die Rohrleitungen im Bereich der Elektroheizölfeuerung sollten, mit Ausnahme der Flanschverbindungen, isoliert sein.

4. Während der Zündung und Druckerhöhung sollte das Auslassventil am Kessel mehrmals geöffnet werden, um den Mischdampf aus Luft, Wasser und organischem Wärmeträger abzulassen. Bei einem Gasphasenofen sollte die Abgasleitung gestoppt und der Normalbetrieb aufgenommen werden, sobald Temperatur und Druck des Heizgeräts dem entsprechenden Verhältnis entsprechen.

5. Der Thermoölofen muss vor Gebrauch entwässert werden. Verschiedene Wärmeträgerflüssigkeiten dürfen nicht gemischt werden. Ist eine Mischung erforderlich, sind die Bedingungen und Anforderungen hierfür vom Hersteller vorab anzugeben.

6. Der Restkohlenstoffgehalt, die Säurezahl, die Viskosität und der Flammpunkt des verwendeten organischen Wärmeträgers sollten jährlich analysiert werden. Wenn zwei Analysen fehlschlagen oder der Gehalt an zersetzten Bestandteilen des Wärmeträgers 10 % übersteigt, sollte der Wärmeträger ausgetauscht oder regeneriert werden.

7. Die Heizfläche des elektrischen Heizölofens sollte regelmäßig überprüft und gereinigt werden. Der Inspektions- und Reinigungsstatus sollte in der technischen Dokumentation des Kessels festgehalten werden.


Veröffentlichungszeit: 31. Januar 2023